Möchten Sie einen kirchlichen Raum benutzen? – wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Sekretärin, Frau Irene Zahler-Zeller, irene.zahlerzeller@gmail.com, zur provisorischen Absprache von Ort und Zeit. Rechtzeitig ist ca. 6 Monate vor Ihrem Anlass. Alsdann füllen Sie das Gesuch für die Raumbelegung aus, welches dem Kirchgemeinderat zu seiner nächsten, evtl. übernächsten oder noch späteren Sitzung (je nach Dringlichkeit der Aufgaben des Kirchgemeinderates) vorgelegt wird.
Kirche und das Kirchgemeindehaus können für kirchennahe Anlässe durch kirchennahe Vereine, Organisationen und Privatpersonen gemietet werden. Voraussetzung ist ein vom Kirchgemeinderat genehmigtes Raumbegehren.
Formular zum Einreichen beim Pfarramt: Raumbegehren Kirchgemeinde Lenk 2018
Tarifordnung der kirchlichen Räume: 2018 Tarif Kirche & KGH
Läutordnung der Kirchenglocken: 2018 Laeutordnung Kirchenglocken